Veröffentlicht am 30.07.2008 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte sind bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld zwar grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht gleichzeitig vereinbart werden. Das ist die Quintessenz ... Weiterlesen

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ArbeitsrechtTransparenzgebotAGB-KontrolleFrweiwilligkeitsvorbehaltWiderrufsvorbehalt
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