Veröffentlicht am 09.08.2012 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Betriebsparteien dürfen in einem Sozialplan vereinbaren, dass Arbeitnehmer, die relativ nah vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, eine geringere Sozialplanleistung erhalten. Damit tragen ... Weiterlesen
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