Börsenverein Bibliotheken § 52b UrhG

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Veröffentlicht am 04.03.2009 von Prof. Dr. Thomas HoerenBild von ThomasHoeren

Der Börsenverein will die Universität Würzburg verklagen. Diese hatte 500 Lehrbücher, die am häufigsten ausgeliehen werden, den Studierenden digital zugänglich gemacht. Die Universität meinte ( ... Weiterlesen

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