Veröffentlicht am 05.11.2011 von Carsten KrummTja, auch das kommt vor: Der in der Akte sich befindende Eröffnungsbeschluss ist nicht wirksam. Das Verfahren wird gem. § 206a StPO eingestellt - der auch in der Sache erlassene Haftbefehl ... Weiterlesen
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