Türkische Aktiengesellschaften sind verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen

Die türkischen Rechtsanwaltskammern erinnern an diesen Tagen türkische Aktiengesellschaften (Anonim şirketi) an ihre Pflicht, Rechtsanwälte zu benennen, die im Rahmen eines dauernden Beratungsvertrages ihre Interessen vertreten. Gesellschaften, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit ...Weiterlesen