Veröffentlicht am 30.03.2010 von Carsten Krumm...kann man gerade hier bei Beck-Aktuell nachlesen. Es ging um einen deutschen Fzg-Halter, der per Straferkenntnis 350 Euro zahlen sollte, weil er den Fahrer seines Fahrzeugs nicht nennen wollte ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ÖsterreichHalterhaftungHalterStraferkenntnisVerkehrsrecht5700 Aufrufe