Veröffentlicht am 28.02.2009 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Kennen Sie das Schild 260 "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" nach § 41 StVO ? Nein? Dann schauen ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
OrdnungswidrigkeitenMotorradKradKraftradOLG KarlsruheStVOZeichen 260Verkehrsrecht
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