Veröffentlicht am 07.06.2011 von Prof. Dr. Christian RolfsBereits der dringende Verdacht der Bestechlichkeit rechtfertigt die außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 06.06.2011 - 10 ... Weiterlesen
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