Veröffentlicht am 18.04.2009 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

VII. Güterrechtssachen und sonstige Familiensachen 1. Bei den Güterrechtssachen (§§ 111 Nr. 9, 261 ff FamFG) ergeben sich verfahrensrechtlich keine Unterschiede zum bisherigen Recht. Zu beachten ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
FamFGGüterrechtssachensonstige Familiensachengroßes FamiliengerichtFamilienrecht
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