Veröffentlicht am 23.06.2009 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg"Dual use tools", die sowohl für die Sicherheitsanalyse von Netzwerken als auch zur Begehung von Straftaten nach §§ 202a , 202b StGB verwendet werden können, stellen keine geeigneten Tatobjekte ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
SchadsoftwareDual use toolsmalsoftware§ 202c StGBmalwareVorberei des Ausspähens und Abfangens von DatenMaterielles StrafrechtIT-RechtStrafrecht6731 Aufrufe