Veröffentlicht am 19.08.2009 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Der Lokführer ist eigentlich der Triebwagenführer, das ist das Erste was man aus dem Beschluss des OLG Hamm vom 16.6.2009 - 3 Ws 140/09 lernen kann. Aber auch sonst ist die Entscheidung ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
§ 315a StGBOLG HammTriebwagenführerLokführerversuchte KörperverletzungVerkehrsstrafrechtVerkehrsrecht
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