Veröffentlicht am 07.10.2009 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Dem BGH lag folgende Klausel vor: "Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
FarbwahlklauselRenovierungWeißenMiet- und WEG-Recht
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