Veröffentlicht am 21.11.2009 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Zum 01.09.2009 ist das FamFG in Kraft getreten. Alt verfahren, die vor dem 01.09.09 eingeleitet wurden, sind grundsätzlich nach altem Recht zu Ende zu führen (Art. 111 Abs. 1 1 FGG-RG). Dies ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
FamFGFGG-RGArt. 111Familienrecht
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