Veröffentlicht am 07.12.2009 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Bekanntlich kennt das FamFG als einzige Entscheidungsform in Familiensachen nur noch den Beschluss (§ 116 I FamFG). Dies gilt auch für Ehe- und Familienstreitsachen. Statt eines ... Weiterlesen

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