Veröffentlicht am 30.12.2009 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Meist wird der § 111a StPO - Beschluss durch den Ermittlungsrichter erlassen. Hiergegen ist die Beschwerde möglich, die ja auch oft eingelegt wird. Zwischenzeitlich kann dann aber schon (ohne ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
Beschwerde§ 111a StPOorläufige FahrerlaubnisentziehungZuständigkeitsverschiebbungZuständigkeitswechselAnklageerhebungErmittlungsrichterVerkehrsstrafrechtVerkehrsrecht
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