Veröffentlicht am 20.01.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Es ist immer noch Brauch, die Ernsthaftigkeit der Liebesbeteuerungen des Partners durch das Abreißen von Blüten (er liebt mich ... er liebt mich nicht ...) zu prüfen, wenn man keine Münze zur Hand hat. So geht es jetzt auch mit Verwaltungskosten, die in einem Gewerberaummietevertrag als umlegbar deklariert sind. Der Reihe nach:Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BetriebskostenVerwaltungskostenGewerberaummietvertragMiet- und WEG-Recht
4575 Aufrufe
1