Veröffentlicht am 08.03.2010 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Bei § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB zehn Jahre, beginnt aber erst nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs (§ 78 b StGB ... Weiterlesen

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