Veröffentlicht am 30.03.2010 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

...kann man gerade hier bei Beck-Aktuell nachlesen. Es ging um einen deutschen Fzg-Halter, der per Straferkenntnis 350 Euro zahlen sollte, weil er den Fahrer seines Fahrzeugs nicht nennen wollte ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ÖsterreichHalterhaftungHalterStraferkenntnisVerkehrsrecht
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