Veröffentlicht am 02.05.2010 von Prof. Dr. Markus StoffelsBild von stoffels

Wer es ablehnt, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat jetzt das LAG Rheinland-Pfalz entschieden ( Urteil vom 12.2.2010 - 6 Sa 640/09 ... Weiterlesen

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ArbeitsrechtKündigungLAG Rheinland-PfalzAmtsarztSchwerbehinderung
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