Jump to navigation
Wer es ablehnt, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat jetzt das LAG Rheinland-Pfalz entschieden ( Urteil vom 12.2.2010 - 6 Sa 640/09 ... Weiterlesen
Kostenlos registrieren
© VERLAG C.H.BECK oHG