Veröffentlicht am 21.07.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen. Führt der Mieter die Voraussetzungen des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB herbei, wird ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ZahlungsverzugKündigungHeilungswirkungMiet- und WEG-Recht
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