Veröffentlicht am 07.12.2010 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Der Schuldner ist rechtskräftig verurteilt worden, an die Gläubiger einen Schießstand(Flurstück 876) sowie eine Abstellhalle und eine Freifläche nebst Zugangstoren (Flurstück 874) herauszugeben ... Weiterlesen

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ZugewinnZwangsvollstreckungRäumuingsschutzFamilienrecht
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