Veröffentlicht am 19.05.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Der Kindesvater ist gelernter Kaufmann für Mediatechnik. Von 5/2009 bis 10/2010 ist er zwei öffentlich geförderten befristeten Beschäftigungen nach § 16 d SGB II als Erziehungshelfer bzw. Helfer ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
Kindesunterhaltfiktives EinkommenErwerbsbemühungenverschärfte UnterhalstpflichtFamilienrecht
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