Veröffentlicht am 20.10.2011 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Einem Vermieter war es am 31.12. wegen der Wetterverhältnisse zu beschwerlich, die fertige Betriebskostenabrechnung persönlich zuzustellen. Deshalb rief er den Mieter an, erklärte ihm die Situation und die Rechtslage, und vereinbarte mit ihm die Verlängerung der Abrechnungsfrist bis 3.1. Im Prozess beruft sich der Mieter auf den Ablauf der Abrechnungsfrist, § 556 Abs. 3 BGB.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BetriebskostenAbrechnungsfristabweichende VereinbarungMiet- und WEG-Recht
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Veröffentlicht am 29.06.2011 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

§ 573 Abs. 4 BGB verbietet zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen. Dies besagt zunächst, dass im Mietvertrag auch nicht individuell z.B. festgelegt werden kann, der nicht verwandte ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ordentliche Kündigungabweichende VereinbarungMiet- und WEG-Recht
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