Veröffentlicht am 08.10.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Am 28.8.1988 nachts zwischen 2.00 und 3.00 Uhr hielten sich der Kläger und die Ehefrau des Beklagten in der Ehewohnung des Beklagten und seiner Frau auf. Der Beklagte, der sich unerlaubt von ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
KörperverletzungEhebruchSchemrzensgeldüberwiegendes MitverschuldenFamilienrecht
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