Veröffentlicht am 13.10.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Die Bestimmung des Verfahrenswertes für die Scheidung richtet sich nach § 43 FamGKG (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ScheidungVerfahrenswerterzieltes EinkommenFamilienrecht
5324 Aufrufe
9