Veröffentlicht am 25.11.2011 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

"Einstimmige Wahl" bedeutet meist, dass die gewählte Person für das Amt, in das sie gewählt wird, praktisch unbestritten qualifiziert ist. Dass dies bei Richterwahlen nicht unbedingt gilt, daran ... Weiterlesen

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