Veröffentlicht am 21.12.2011 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf-Ernst Breuer zahlt 350.000 €, darf sich als unschuldig bezeichnen, während ihn die Staatsanwaltschaft weiterhin für schuldig hält. So ist es eben, wenn ein ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
§ 153a StPOJosef AckermannDeutsche BankRolf-Ernst BreuerLeo KirchStrafverfahrensrechtStrafrecht
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