Veröffentlicht am 28.02.2012 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Die Eltern hatten vor dem OLG München folgenden Vergleich geschlossen: Der Vater hat das Recht, Amadeus an jedem zweiten Wochenende am Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr und am Sonntag von 10 Uhr bis ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
OrdnungsgeldUmgangsrechtOrdnungsmittelFamilienrecht
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