Veröffentlicht am 16.04.2012 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Der Kläger hatte sich bei der Beklagten beworben. Diese hatte ihn zum Vorstellungsgespräch eingeladen und eine Anfahrtskizze beigefügt. Trotz (oder wegen?) entsprechend einprogrammierten ... Weiterlesen

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