Veröffentlicht am 22.04.2012 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Bei Alkohol liegt die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert wird unwiderlegbar vermutet, dass der Täter nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu ... Weiterlesen

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FeVabsolute FahruntüchtigkeitBetäubungsmittelrechtDrogen im Straßenverkehrrelative FahruntüchtigkeitFahrerlaubnisverordnungVerkehrsstrafrechtVerkehrsrecht
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