Veröffentlicht am 23.05.2012 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Vorsicht, wer den Bierdurst vor Fahrtantritt noch mit einem "alkoholfreien" Bier stillen möchte. Mit 0,45 Volumenprozent soll das mit alkoholfrei beworbene Clausthaler Classic von Radeberger sich niederschlagen. Bis 18. Juni lässt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch noch über die "dreisteste Werbelüge" des Jahres unter www.abgespeist.de abstimmen.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
Trunkenheit im VerkehralkoholfreiBierMaterielles StrafrechtStrafrecht
26384 Aufrufe
6