Veröffentlicht am 01.06.2012 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Der Richter auf Probe hatte wohl die Faxen dicke. Da wollte doch der wegen § 183 StGB (nicht verteidigt) vor Gericht stehende einfach nicht einräumen, dass er vorsätzlich unzureichend bekleidet ... Weiterlesen

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