Veröffentlicht am 08.06.2012 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Wer regelmäßig Khat konsumiert, der ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen - so kann Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 21.3.2012 - 2 B 1570/11 zusammengefasst werden: Der ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BetäubungsmittelrechtFahrerllaubnisentziehungKhatÖffentliches RechtVerkehrsrecht
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