Veröffentlicht am 05.07.2012 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Die Schriftform ist eingehalten, wenn die Einigung der Parteien, so wie sie stattgefunden hat, schriftlich i.S.d. § 126 BGB dokumentieret ist. An die Schriftform können grundsätzlich keine ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
SchriftformZugang der AnnahmeerklärungMiet- und WEG-Recht
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