Jump to navigation
§ 556b Abs. 1 BGB bestimmt die Fälligkeit für den dritten Werktag. Diese Bestimmung gilt zunächst für Mietverträge über Wohnraum. § 579 Abs. 2 BGB verweist für die Fälligkeit der Miete für ... Weiterlesen
Kostenlos registrieren
© VERLAG C.H.BECK oHG