Veröffentlicht am 30.03.2013 von Prof. Dr. Markus StoffelsBild von stoffels

Im Streit um den Vorfeldstreik am Frankfurter Flughafen im vergangenen Jahr muss die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) keinen Schadensersatz leisten. Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Urteil ... Weiterlesen

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