Veröffentlicht am 16.05.2013 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Nach § 563 Abs. 4 BGB kann der Vermieter außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, wenn in der Person desjenigen, der nach dem Tod des Mieters in den Mietvertrag eingetreten ist, ein ... Weiterlesen

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KündigungEintrittwichtiger GrundMusizierenGitarreMiet- und WEG-Recht
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