Mit der Einführung der Einwendungsausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB hat der Gesetzgeber den Zweck verfolgt, innerhalb einer absehbaren Zeit Klarheit über die wechselseitig geltend ... Weiterlesen
Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB endet die Einwendungsfrist mit Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung. Diese Formulierung soll zur Anwendung des § 192 BGB führen mit der Folge, dass ... Weiterlesen