Veröffentlicht am 12.06.2013 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB endet die Einwendungsfrist mit Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung. Diese Formulierung soll zur Anwendung des § 192 BGB führen mit der Folge, dass ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
EinwendungsfristFristberechnungMiet- und WEG-Recht
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