Veröffentlicht am 29.01.2014 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Demnächst wird das Institut der "ungleichartigen Wahlfeststellung" (auch echte Wahlfeststellung genannt; genauer: gesetzesalternative Verurteilung, weil damit sprachlich schon das Problem nicht ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
UnschuldsvermutungWahlfeststellungGesetzlichkeitsgrundsatzGesetzmäßigkeit von StrafgesetzenArt. 103 Abs. 2 GrundgesetzMaterielles StrafrechtStrafverfahrensrechtStrafrecht
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