Veröffentlicht am 16.06.2014 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Am 29.1.2014 hatte ich berichtet, dass der 2. Strafsenat des BGH bei den anderen Strafsenaten anfragen wird, ob sie sich seiner Rechtsauffassung anschließen, wonach die Gerichte rechtlich entwickelte Rechtsfigur der "ungleichartigen Wahlfeststellung" gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Gesetzlichkeitsprinzip verstößt.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
AnalogieverbotUngleichartigen WahlfeststellungGesetzlichkeitsprinzipnullum crimen sine legenulla poena sine legeMaterielles StrafrechtStrafrecht
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