Veröffentlicht am 08.08.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Es ist unzweifelhaft, dass dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, wenn ein besonderer Anlass besteht. Dazu genügt die Vorbereitung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten, die Besichtigung mit Kauf- oder Mietinteressenten oder die Ablesung von Verbrauchserfassungsgeräten.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ZutrittsrechtBetretungsrechtgenerellTurnus von zwei JahrenMiet- und WEG-Recht
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