Veröffentlicht am 17.04.2015 von Dr. Hans-Jochem MayerBild von hans-jochem.mayer

Nach § 44 II 1 FamGKG sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG mit 20 % des Werts der Ehescheidung zu bewerten, wenn diese auf Antrag eines Elternteils gemäß § 137 III FamFG im ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BeschwerdewertKindschftssachenVergütungs- und Kostenrecht
2354 Aufrufe