Veröffentlicht am 11.08.2015 von Dr. Philippe RollinBild von Philippe.Rollin

Seit Inkrafttreten des ESUG kann in einem Insolvenzplan „jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist“ (§ 225a Abs. 3 InsO). Bestimmte aufsehenerregende Fälle wie die ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
Handels- und GesellschaftsrechtInsolvenzplan
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