Veröffentlicht am 02.11.2015 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Auf die Idee kann man natürlich als Angeklagter kommen: Die Revision war "ein Flop" - es erfolgte eine Verwerfung im Beschlusswege nach § 349 Abs. 2 StPO. Der Angeklagte wittert eine Verletzung ... Weiterlesen

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