Geboren 1956 in Warburg/Westfalen.
Studium der Rechtswissenschaften und Grundstudium der Philosophie an den Universitäten Bonn und Genf. Weitere Auslandsstudien in Amsterdam und an der London School of Economics; während der Referendarzeit Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Funk-Brentano, Paris.
Seit 1987 Rechtsanwalt in Bonn, seit 1989 in München.
2000 promoviert an der Universität Augsburg mit einer Arbeit zur Aufarbeitung des SED-Unrechts. Autor in diversen Sammelwerken und Fachzeitschriften; Schriftleitung der Zeitschrift Lebensmittel und Recht.
Ehrenvorsitzender der Johannes-Wasmuth-Gesellschaft e.V., Bonn; Vorstandsmitglied des Vereins der Freunde des dogma chamber orchestra e.V., Detmold; Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht, Oberwesel
Fremdsprachen: Englisch und Französisch.
Interessenschwerpunkte:
- Recht der offenen Vermögensfragen
- Rehabilitierungsrecht
- Denkmalschutzrecht
- staatliches Religionsrecht
- Verfassungsrecht
I. Kommentierungen
Kommentierung von Teilen des Vermögensgesetzes (Einleitung, vor §§ 1f., §§ 1 - 5, vor §§ 7ff., §§ 7 - 10, 22 - 30a, 32 - 35, 38 - 39, 41), in: Clemm u.a. (Hrsg.), Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR (Loseblatt), B 100 - derzeit rund 1700 S. -
Kommentierung der Anmeldeverordnung, ebenda, B 140 - derzeit 66 S. -
Kommentierung des Mauergrundstücksgesetzes, ebenda, B 145 - derzeit 164 S. -
II. Beiträge in Sammelbänden
Privatrecht nach dem Einigungsvertrag, Allgemeines Schuldrecht nach dem Einigungsvertrag, Besondere Schuldverhältnisse nach dem Einigungsvertrag, Sachenrecht nach dem Einigungsvertrag, Zivilrechtsverfahren nach dem Einigungsvertrag, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht nach dem Einigungsvertrag, Handelsrecht nach dem Einigungsvertrag, Gesellschaftsrecht nach dem Einigungsvertrag, Straf- und Strafverfahrensrecht nach dem Einigungsvertrag, in: Messerschmidt (Hrsg.), Deutsche Rechtspraxis - Hand- und Schulungsbuch -, 1991, S. 19ff., 74ff., 119ff., 260ff., 367ff., 389ff., 417ff., 492ff., 731ff.
Recht in den neuen Bundesländern, in: Beck’scher Ratgeber Recht, 4. Aufl., 1993, S. 654ff.; 5. Aufl., 1996, 684f
Verfassungsrechtliche Problematik der besatzungshoheitlichen Enteignungen, in: Sobotka (Hrsg.), Burgen, Schlösser, Gutshäuser in Sachsen, 1996, S. 467ff.
Wider das Dogma vom Vorrang der Sachmängelhaftung gegenüber der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums, in: Erdmann/Gloy/Herber (Hrsg.), Festschrift für Henning Piper, 1996, S. 1083ff.
Besatzungshoheitliche Enteignungen nach dem Bodenreform II-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, in: Sobotka (Hrsg.), Wiedergutmachungsverbot? - Die Enteignungen in der ehemaligen SBZ zwischen 1945 und 1949 -, 1998, S. 624ff. = DWW 1997, 204ff.
Vermögens- und Grundstücksberatung in den neuen Ländern, in: Büchting/Heussen (Hrsg.), Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 4. Aufl., 1995, S. 1114; 5. Aufl., S. 1997, S. 1209ff.; 6. Aufl., 1999, S. 1307ff.; 7. Aufl., 2001, S. 1431ff.
Beschlagnahme von Patientenunterlagen im Strafverfahren des Arztes, in: Roxin/Schroth (Hrsg.), Medizinstrafrecht, 1. Aufl., 2000, S. 351ff.; 2. Aufl., 2001, S. 381ff.
Zum Engagement des Vatikans für das Zustandekommen des Reichskonkordats mit dem NS-Regime und seine Folgen für die Ansprüche der römisch-katholischen Kirche auf vermögensrechtliche Wiedergutmachung, in: Märker/Otto (Hrsg.), Festschrift für Weddig Fricke zum 70. Geburtstag, 2000, S. 202ff.
Strafrechtliche Verfolgung Homosexueller in BRD und DDR, in: Jellonek/Lautmann (Hrsg.), Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle, Verdrängt und ungesühnt, 2002, S. 173ff.
Verfassungsrechtliche Grenzen der institutionellen Kooperation von Staat und Religionsgesellschaften, in: Der Wandel des Staates vor den Herausforderungen der Gegenwart, Festschrift für Winfried Brohm, 2002, S. 607ff.
Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Rehabilitierung Homosexueller wegen strafrechtlicher Verfolgung durch die bundesdeutsche Justiz, in: Recht im Wandel seines sozialen und technologischen Umfeldes, Festschrift für Manfred Rehbinder, 2002, S. 777ff.
Eheschließung unter Gleichgeschlechtlichen in den Niederlanden und deutscher ordre public, in: Liber amicorum Gerhard Kegel, 2002, S. 237ff.
Denkmalschutz bei Kirchen und anderen Religionsgesellschaften, in: Martin/Krautzberger (Hrsg.), Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, S. 409ff.; 2. Aufl., 2006, S. 492ff.; 3. Aufl., 2010, S. 672ff.
Schönfelder, Deutsche Gesetze, in: Willoweit (Hrsg.), Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert. Mit Beiträgen zur Entwicklung des Verlages C.H.Beck, 2007, S. 433ff.
Immer wieder Rechtsgeschichte, in: Liber irritatorum für Hans Schlosser, 2009, S. 103ff.
Zur Problematik des Kirchensteuerabzugsverfahrens, in: Will (Hrsg.), Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz. 4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung, 2011, S. 33ff.
Verfassungsrechtliche Problematik des Kirchensteuereinzugs, in: Birk/Ehlers (Hrsg.), Aktuelle Rechtsfragen der Kirchensteuer, 2011, S. 91ff.
Notwendige strafrechtliche Rehabilitierung wegen Verfolgungsmaßnahmen gegen Opfer der „Boden- und Wirtschaftsreform“, in: Horn/Gornig (Hrsg.), Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht, Teil III, 2011
Denkmalschutz bei Kirchen und anderen Religionsgesellschaften, in: Daydov/Spennemann (Hrsg.), Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2017, S.244ff.
III. Zeitschriftenbeiträge
Überlegungen zur Dogmatik des öffentlichen Nachbarrechtsschutzes, NVwZ 1988, 322f.
Strafbarkeit der Inhaber von Fahrerlaubnissen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?, NZV 1988, 131ff.
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen Strafanträge von Dienstvorgesetzten - Zugleich ein Beitrag zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage bei nichtigem Verwaltungshandeln, DÖD 1989, 149ff.
Bemerkungen zur Haftung des Vermieters bei unberechtigter Ausübung des Vermieterpfandrechts, ZMR 1989, 42ff.
Beschlagnahme von Patientenkarteien und Krankenscheinen im Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges des Arztes, NJW 1989, 2297ff.
Honoraranspruch des Verteidigers im Fall der Mehrfachverteidigung?, NStZ 1989, 348ff.
Das Regelungswerk des Einigungsvertrages, DtZ 1990, 294ff.
Rechtfertigende Wirkung der behördlichen Duldung im Umweltstrafrecht, NJW 1990, 2434ff. (gemeinsam mit Matthias Koch)
Erleichterung der Tätigkeit von Rechtsanwälten in beiden deutschen Staaten, MDR 1990, 760ff.
Entwicklungen des anwaltlichen Berufsrechts in der DDR, BRAK-Mitteilungen 1990, 122ff.
Anwaltliches Berufsrecht nach dem Einigungsvertrag, BRAK-Mitteilungen 1990, 194ff.
Erschließungs- und Ausbaubeiträge bei Straßen im Eigentum von Interessentengemeinschaften, AgrarR 1990, 121ff.
Zur vertraglichen und deliktischen Haftung von Wirtschaftsunternehmen in den neuen Bundesländern, DtZ 1991, 46ff.
Besonderheiten bei der Abwicklung von Handelsgeschäften in den neuen Bundesländern, DStR 1991, 85ff.
Das Recht der offenen Vermögensfragen, BRAK-Mitteilungen 1991, 116ff.
Straf- und Strafverfahrensrecht nach dem Einigungsvertrag, NStZ 1991, 160ff.
Le Traité d’Unification entre la République Fédérale Allemande et la République Démocratique Allemande et ses Conséquences en Droit Commericial, Droit des Sociétés et Droit de la Faillite, Revue de Droit des Affaires Internationales 1991, 755ff.
Wiedergutmachung für entzogene Vermögenswerte von NS-Verfolgten im Beitrittsgebiet, VIZ 1992, 81ff.
Zur Korrektur abgeschlossener erbrechtlicher Sachverhalte im Bereich der ehemaligen DDR, DNotZ 1992, 3ff.
Wider die Irrlehre vom Teilungsunrecht, VIZ 1993, 1ff.
Zum besatzungshoheitlichen Charakter der Berliner Liste 3, VIZ 1993, 186ff.
Restitutionsausschluß und Willkürverbot, DtZ 1993, 334ff.
Verfassungswidrigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage, NJW 1993, 2476ff.
Das Verbot des Rückgängigmachens besatzungshoheitlicher Enteignungen in Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung, VIZ 1994, 108ff.
Nochmals: Restitutionsausschluß und Willkürverbot, DtZ 1994, 142f.
Diskriminierung besatzungshoheitlich Enteigneter im bundesdeutschen Rechtsstaat, DÖV 1994, 986ff.
Entschädigungslose und nicht DDR-üblich entschädigte Enteignungen, VIZ 1994, 386ff.
Die Willkür des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, VIZ 1995, 74ff.
Zur aktuellen Diskussion über den Restitutionsausschluß für besatzungshoheitliche Enteignungen, VIZ 1995, 489ff.
Der Bodenreform II-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, VIZ 1996, 361ff.
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung besatzungshoheitlich Enteigneter?, VIZ 1999, 633ff.
Verfassungsrechtliche Problematik der Inpflichtnahme von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Kirchenlohnsteuereinzug, NVwZ 2001, 852ff. (gemeinsam mit Gernot Schiller)
Verbot der Werkänderung und Rechtschreibreform, ZUM 2001, 858ff.
Zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Der Staat 2002, 47ff.
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen der Industrie- und Bodenreform, VIZ 2002, 134ff.
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Industrie- und Bodenreformopfer, VIZ 2002, 328ff.
Wiederaufgreifen vermögensrechtlicher Verfahren wegen Änderung der Sach- oder Rechtslage, VIZ 2002, 657ff.
Aktuelle Probleme der Rehabilitierung von Boden- und Industriereformopfern, Zugleich ein Beitrag zur Verfassungswidrigkeit von § 1 I 3 VwRehaG, ZOV 2003, 73ff.
Zur Verfassungswidrigkeit der Ausschlußfristen des § 30a I 1 VermG bei verfolgungsbedingten Vermögensschädigungen, VIZ 2003, 265ff.
La convivenza registrata tra persone dello stesso sesso in Germania e l’orientamento giurisprudenziale della corte costituzionale tedesca, Familia 2003, 503ff.
Globalanmeldung der Jewish Claims Conference und Ausschlußfristen nach dem Vermögensgesetz, ZOV 2003, 224ff.
Bodenreformopfer im bundesdeutschen Rechtsstaat, Deutsches Adelsblatt 2003, 310ff. (gemeinsam mit Cuno Freiherr von Brackel)
Nachträgliche Erfüllung steckengebliebener Entschädigungen, VIZ 2004, 201ff.
Strafcharakter der Verfolgung Industrieller und Gewerbetreibender als Kriegs- und Naziverbrecher in Ost-Berlin, ZOV 2006, 103ff. (gemeinsam mit Stefan von Raumer)
Rückübertragungsanspruch nach Rehabilitierung durch sowjetisches Urteil - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 29.6.2006 - 7 C 18/05 -, ZOV 2006, 251ff.
Waren die Akte der „Demokratischen Bodenreform“ gegenüber „Junkern“, „Feudalherren“ und „Großgrundbesitzern“ tatsächlich keine politische Verfolgung?, ZOV 2007, 17ff.
Herausgabe des Liquidationserlöses einer während des NS-Regimes geschädigten Gesellschaft an die Vermögensverwaltung des Bundes- Zugleich Besprechung des Urteils des LG Berlin vom 28.11.2007 - 23 O 254/06 -, ZOV 2008, 12ff.
Gilt das Ortsansässigkeitsprinzip des Flächenerwerbsprogramms auch für Kompensationsfälle i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG?, ZOV 2008, 17ff.
Rechtmäßige Beteiligung des Bundes am Liquidationserlös vermögensrechtlich geschädigter Kapitalgesellschaften?, NJ 2008, 394ff.
Schwerwiegende rechtsstaatliche Defizite der Rechtsprechung strafrechtlicher Rehabilitierungsgerichte bei der Aufarbeitung von Repressionsunrecht infolge des sächsischen Volksentscheids, ZOV 2008, 232ff. (gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe)
Zum Unwürdigkeitstatbestand des schwerwiegenden Mißbrauchs der eigenen Stellung - Zugleich eine Besprechung des Urteils des BVerwG vom 29. März 2007 - 5 C 22.06 -, ZOV 2008, 270ff.
Waren Boden- und Industriereform tatsächlich keine Aktionen der politischen Verfolgung? - Zugleich ein Beitrag zum Umgang der Bundesregierung mit den Rechtstatsachen der durchgeführten Verfolgung und zur davon abweichenden Rechtsprechung des OLG Rostock, ZOV 2009, 8ff (gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe)
Hat das NS-Regime die Gewerkschaften maßgeblicher verfolgt als die kommunistischen Machthaber die Betroffenen der sog. Industriereform?, ZOV 2009, 110ff.
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Opfer von Boden- und Industriereform auf Erlaß einer zusätzlichen Rehabilitierungsgesetzgebung wegen bereits bestehender strafrechtlicher Rehabilitierungsansprüche - Zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerfG vom 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07 -, ZOV 2009, 115ff.
Die fehlende Hauptverhandlung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren - ein schwerer rechtsstaatlicher „Webfehler“ des Gesetzgebers, ZOV 2009, 168ff.
Von Eichelsbacher zu Aichberger, 100. Aichberger-Auflage, Prisma, Deutsche Rentenversicherung Schwaben, 2009, 12f.
Gibt es Rechtsgründe für die Verfälschung des Sachverhalts bei der Aufarbeitung von Verfolgungsvorgängen im Zusammenhang mit dem sächsischen Volksentscheid durch die strafrechtlichen Rehabilitierungsgerichte? - Zugleich Besprechung des Beschlusses des LG Dresden vom 24. August 2009 - BSRH 22/06 -, ZOV 2009, 219ff.
Verlangt der Nachweis der Berechtigung als Rechtsnachfolger aufgrund einer Erbschaft zwingend die Vorlage eines Erbscheins?, ZOV 2009, 270ff.
Wiederaufgreifen des vermögensrechtlichen Verfahrens nach Wegfall eines Rückgabeausschlußgrundes i.S. von § 4 VermG, ZOV 2009, 274ff.
Zum Widerspruch bei der rehabilitierungsrechtlichen Behandlung von Vermögensschädigungen und Kreisverweisungen der sog. Bodenreform in der Rechtsprechung des 3. Senats des BVerwG - Zugleich eine Besprechung der Urteile des BVerwG vom 10.12.2009 - 3 C 25.08 - und vom 28.2.2007 - 3 C 18.06 -, ZOV 2010, 3ff.
Zum Strafcharakter der Verfolgung von als Kriegsverbrecher oder Kriegsschuldige beschuldigten Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe mit Flächen unter 100 ha im Rahmen der sog. Demokratischen Bodenreform, ZOV 2010, 216ff.
Keine Sternstunde des Rechtsstaats: Zwei Jahrzehnte Aufarbeitung von SED-Unrecht, JZ 2010, 1133ff.
Strafrechtliche Verfolgung der „Großgrundbesitzer“, „Junker“ und „Feudalherren“ mit Höfen über 100 ha im Rahmen der „Demokratischen Bodenreform“, ZOV 2010, 283ff.
Mißbrauch der KRD Nr. 38 zur Durchführung der „demokratischen Wirtschaftsreform“ in Ostberlin - Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des KG vom 24.6.2010 - 2 Ws 191/10 REHA -, ZOV 2010, 290ff.
Widersprüchliche Bestimmung des „primären Zwecks“ bei vermögensschädigenden Maßnahmen in der Rechtsprechung des 3. Senats des BVerwG, ZOV 2010, 295ff.
Zum diskriminierenden Charakter der infolge des Zwangsverkaufs Ausreisewilliger erhobenen Einkommensteuer, ZOV 2010, 299ff.
Das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz, ZOV 2011, 3ff.
20 Jahre Bodenreformurteil des BVerfG oder: Steht das Urteil einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung von „Boden- und Wirtschaftsreform“ tatsächlich entgegen?, ZOV 2011, 62ff.
Notwendige Klarstellungen zu den SMAD-Befehlen Nr. 124 und 64, ZOV 2011, 102ff.
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen auch gegenüber Regierungstätigkeit des Bundesministeriums der Justiz, ZD-Aktuell 2011, 60f.
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 1: Überblick, ZOV 2011, 290ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 2: Unterschiedliche Formen des SED-Unrechts in SBZ und DDR, ZOV 2011, 240ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 3: Verfassungs- und völkerrechtliche Vorgaben für die Aufarbeitung von SED-Unrecht, ZOV 2012, 70ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
Unterbliebene Aufarbeitung des systematischen Mißbrauchs repressiver Entnazifizierung im Rahmen der „Wirtschafts- und Bodenreform“, ZOV 2012, 122ff.
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 4: Unterschiedliche Formen des SED-Unrechts in SBZ und DDR und Teil 5: Unterschiedliche Ansätze von BVerfG und Fachgerichten bei der Anwendung von Rehabilitierungsrecht und Recht der offenen Vermögensfragen und Defizite der fachgerichtlichen Rechtsprechung, ZOV 2012, 238 ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 6: Der rechtsstaatswidrige Beitrag der Bundesministerien der Finanzen und der Justiz sowie Defizite bei der Aufarbeitung durch die zeithistorische Forschung, ZOV 2013, 2ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 7: Folgen unterbliebener Aufarbeitung von SED-Unrecht, ZOV 2013, 13ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts systematisch gescheitert? - Teil 8: Verbleibende Aufgaben bei der Aufarbeitung des Unrechts des SED-Regimes nach geltendem Wiedergutmachungsrecht und Korrekturbedarf durch den Gesetzgeber, ZOV 2013, 18ff. - gemeinsam mit Julius Albrecht Kempe
Wiederaufgreifen des Rückerstattungs- und Rückgabeverfahrens wegen Auffindens von als verschollen angenommenen NS-geschädigten Kunstwerken, ZOV 2013, 142ff.
Aufarbeitung der unter NS-Herrschaft verübten Entziehung von Kunstwerken, NJW 2014, 747ff.
Stalinistischer Terror. Bei der Bewertung der „Bodenreform“ haben Bundesregierung und Gerichte Propaganda der SED übernommen. Dabei ging es um existenzvernichtende Repressionen, FAZ vom 24. April 2014, S. 7.
Das Hans-Sachs-Urteil des BGH, ZOV 2014, 139ff.
Fortwirkende stalinistische Repression der „Wirtschafts- und Bodenreform“ infolge einer Kette krasser Fehlentscheidungen des BVerwG bei der Abgrenzung von Rehabilitierungsrecht und Recht der offenen Vermögensfragen, ZOV 2014, 204ff.
Eine atemberaubende Entwicklung des Energierechts und zwei Jahre EnWZ, EnWZ 2015, 1f.
Pflicht der Rehabilitierungsgerichte zur Ermittlung des in SBZ und DDR geltenden Rechts, ZOV 2015, 2ff.
Zugriffe auf Kunstwerke unter NS-Herrschaft. Zugleich über rechtsstaatswidriges Versagen von Bundesministerium der Finanzen und Bundesgesetzgebung sowie Staatsanwaltschaft Augsburg, bayerischem Staatsministerium der Justiz, Beauftragtem der Bundesregierung für Kultur und Medien und Taskforce Schwabinger Kunstfund, Ufita 2015, 335ff. = ZOV 2015, 98ff.
Notwendige Beachtung des Kindeswohls zur Bestimmung des sachfremden Zwecks für die Einweisung in Kinder- und Jugendheime der DDR und bei der Feststellung eines groben Mißverhältnisses zwischen Grund und Rechtsfolgender Einweisung. Endlich Licht am Ende eines langen Tunnels problematischer Entscheidungen der strafrechtlichen Rehabilitierungsgerichte, ZOV 2015, 126ff.
Ist die unterschiedliche Länge von Ausschlußfristen für verfolgungsbedingte Vermögenseingriffe unter NS- und SED-Herrschaft tatsächlich gerechtfertigt?, ZOV 2015, 164ffUnerfüllte Pflicht des Gesetzgebers zur Gewährung eines Ausgleichs für als „entartet“ diffamierte Kunstwerke unter NS-Herrschaft, ZOV 2015, 248ff.
Rechtsstaatliche Defizite bei der Aufarbeitung von SED-Unrecht, NJW 2015, 3697ff.
Requirements of the International Public Law and the European Convention on the Protection of Human Rights for the Restitution of Confiscated Ecclesiastical Property in Romania, Acta Uni. Sapientiae, Legal Studies, 4, 1 (2015), 139ff.
Ungleichbehandlung von Berechtigten nach dem Vermögens- und dem Ausgleichsleistungsgesetz durch Unwürdigkeitsklauseln in § 1 Abs. 4 AusglLeistG, ZOV 2016, 2ff.
Garantie der öffentlichen Gerichtsverhandlung nach Art. 6 Abs. 1 EMRK und mündliche Erörterung nach § 11 Abs. 3 StrRehaG, NJ 2016, 140ff.
Verletzte Garantie der öffentlichen Gerichtsverhandlung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: Die Entscheidung des EGMR im Verfahren Madaus gegen Deutschland, ZOV 2016, 60ff.
Wider den Mythos eines Rückgabeverbots für besatzungsbezogene Enteignungen zur Vermeidung von Unrechtsvorwürfen gegenüber der Sowjetunion, ZOV 2016, 78ff.
Unterschiedliche Maßstäbe von BVerfG und Fachgerichten für die Prüfung von Rehabilitierungsansprüchen wegen der Verfolgung im Rahmen der „Boden- und Wirtschaftsreform“, ZOV 2016, 130ff.
Notwendiger Richtungswechsel der Rehabilitierungsrechtsprechung zu Unterbringungsanordnungen in DDR-Spezialheime, ZOV 2017, 2ff.
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