Bestreiten
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Er begehrt die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind und wirft ihr vor, sie sei Alkoholikerin.
Dies bestreitet sie, woraufhin er (durch seinen Anwalt) schreibt:
Hinsichtlich der Alkoholerkrankung wird bestritten, dass die Antragsgegnerin an einer solchen nicht leiden soll.
Nur gut, dass in diesen Verfahren den Amtsermittlungsgrundsatz gilt.