Veröffentlicht am 17.08.2019 von Hans-Otto Burschel
Dem Antragsgegner war durch einstweilige Anordnung nach § 1 GewSchG verboten worden, mit dem Antragsteller in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen. Einige Zeit später zeigte der Antragsgegner ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht5648 Aufrufe