Veröffentlicht am 18.08.2021 von Prof. Dr. Christian Rolfs
Zugegeben, das ist keine leichte Sommerlektüre: Mit Urteil vom 26.5.2020 (1 BvL 5/18, BVerfGE 153, 358 = NJW 2020, 2173) hatte das BVerfG § 17 VersAusglG zwar für verfassungskonform erklärt ( hier im BeckBlog ). Es hat die Familiengerichte jedoch aufgefordert, bei vorhersehbaren Unterschieden in der Entwicklung extern geteilter Anrechte darauf zu achten, dass sich die erwartbare Versorgungsleistung des Ausgleichsberechtigten nicht unverhältnismäßig schlechter entwickelt als diejenige des Ausgleichsverpflichteten.Weiterlesen
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