Wenn man sich vertippt ...
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers wird der Beschluss vom (vorgeblich) 10.12.2011 dahingehend berichtigt, dass er nicht am 10.12.2011, sondern am 10.02 2011 erlassen wurde.
Klingt blöd, aber mir ist nichts anderes eingefallen.