Trotz Selbstanzeige keine Straffreiheit
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Der BGH hat mit Beschluss vom 20.05.2010 (BGH 1 StR 577/09) die Möglichkeiten einer selbstbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO erheblich eingeschränkt. Infolgedessen wurde der Regierungsentwurf eines „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ im Dezember 2010 verabschiedet. Die Stellungnahme des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltverein findet sich hier.